Reha-Sport
Nach § 44 Satz 3 des SGB IX werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben ergänzt durch
"... ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung, einschließlich Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen, ...".
Die "Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining [67 KB]
vom 01. Oktober 2003i.d.F. vom 1.1.2007" regelt einheitlich die Grundsätze, die bei der Durchführung des Rehabilitationssports zu beachten sind.
Der TuS Sudweyhe ist Mitglied im Behinderten-Sportverband Niedersachsen.
Hat jetzt die Zulassung als Reha-Sport Aktivität